Ende des Zweiten Weltkrieges und Geburtsstunde des Grundgesetzes

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Heute vor 75 Jahren, am 8. Mai 1949, wurde der Entwurf des Grundgesetzes (GG) vom Parlamentarischen Rat (Vorgängerparlament des Bundestages) angenommen. Das Datum wurde damals bewusst ausgewählt, weil es der Tag der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und somit das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa war. Der 8. Mai ist in einigen europäischen Ländern (z. Bsp. Frankreich, Tschechien und Slowakei) ein Feiertag. In Deutschland ist er als „Tag der Befreiung“ benannt, denn ab diesem Datum galt die am Vortag ausgehandelte Kapitulation.

Der Weg zum Grundgesetz war allerdings nicht leicht. Die drei Besatzungsmächte konnten sich vorerst nicht einigen, wie genau die Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik, dem Dritten Reich sowie dem Zweiten Weltkrieg zu werten seien. Nach zum Teil heftigen Debatten nahm der Parlamentarischen Rat den Entwurf am 8. Mai 1949 an. Zwischen dem 18. und 21. Mai lag er in den damaligen Länderparlamenten aus und konnte zur Abstimmung gestellt werden. Nach der Einigung der deutschen Parlamente wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 schließlich feierlich verkündet. In ihm stehen alle wichtigen „Spielregeln“ für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland.

Der wohl bekannteste Artikel des Grundgesetzes ist gleich der Artikel 1:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

In der heutigen Zeit ist dieser Artikel aktuell wie damals.

Das Grundgesetz besteht aus 202 Artikeln und einer Vielzahl an Themen.