Bürokratische Hemmnisse für den Betrieb von Balkonkraftwerken abbauen

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Das neue Jahr hat begonnen und die erste Landtagssitzungswoche stand für mich an. Innerhalb des Januar-Plenums habe ich mich in meinen Redebeiträgen unter anderem mit den sogenannten Stecker-Solargeräten, oft auch „Balkonkraftwerke“ genannt, befasst.

Immer mehr Menschen suchen nach Möglichkeiten selbst Strom zu produzieren und ihre Energiekosten zu senken. Und dies ist tatsächlich auch für Mieter oder Wohnungseigentümer, die über keine eigenen Dachflächen für Photovoltaikanlagen verfügen, mit einer kleinen PV-Anlage z.B. auf dem Balkon möglich. Diese Anlagen bestehen aus maximal 2 PV-Modulen mit ca. 600 W Gesamtleistung. Sie werden direkt über eine Steckdose an das vorhandene Stromnetz angeschlossen und speisen die erzeugte Energie ein. Meistens wird die vor Ort erzeugte Energie für die Eigenversorgung genutzt.

Bislang sind die gesetzlichen Regelungen und Hürden zur Inbetriebnahme eines solchen kleinen Balkonkraftwerkes relativ hoch und halten viele mögliche Nutzer von einer Anschaffung ab.

Erste Vereinfachungen, die ab 2023 gelten, wurden von der Bundesebene auf den Weg gebracht. So fällt seit dem 1. Januar keine Mehrwertsteuer für den Erwerb von PV-Modulen an. Auch müssen die Anlagen nun nicht mehr in der Lage sein, ihre Einspeiseleitung auf 70 % ihrer Maximalleistung zu drosseln.

Und nun die für mich aktuell beste Nachricht!

Aktuell hat der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.) am 11.01.2023 ein Positionspapier vorgelegt, um die Installation und den Betrieb von Mini-PV-Anlagen deutlich zu erleichtern. Auf dieser Grundlage sollen sich Steckfertige Mini-Energieerzeugungsanlagen durchsetzen – ohne Abstriche bei der Sicherheit für den Kunden und das Stromsystem zu machen.

Der VDE ist eine der größten Technologie-Organisationen Europas und das VDE-Zeichen gilt seit über 100 Jahren als Synonym für höchste Sicherheitsstandards und Verbraucherschutz.

Der VDE schlägt für Minierzeugungsanlagen Folgendes vor:

  1. die Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W auf Basis einer europäischen Empfehlung
  2. Verwendung jeden Zählertyps möglich (auch rückwärts zählende)
  3. eine vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung
  4. die Duldung des Schukosteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W und
  5. Sicherheitsvorgaben für die Anlagen.

Aus meiner Sicht ist nur der Vorschlag, dass jeder Zählertyp verwendet werden darf diskussionswürdig, da die Netzbetreiber verpflichtet sind, jede Kilowattstunde, die durch ihr Netz durch geleitet wird, bilanziell abzugrenzen und einem Versorger bzw. einem Kunden zuzuordnen. Die Mengen, die nicht zugeordnet werden können, werden deren Netzverlusten zugerechnet.

Der Gesetzgeber und der Normgeber sind nun aufgefordert, die vorgeschlagenen Änderungen schnell umzusetzen, so dass möglichst viele Menschen zukünftig ohne großen Aufwand einen eigenen kleinen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten können.