Land unterstützt Kita-Eltern: Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

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Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen. Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium (MBJS) eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit der die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

Jugendministerin Britta Ernst: „Ich danke allen Eltern, die trotz der vielen Probleme und Unwägbarkeiten, die mit einem Verzicht auf die Betreuung ihres Kindes in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort verbunden sind, für ihre große Umsicht und Geduld. Dafür möchte ich auch ein deutliches Zeichen setzen: Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen. Eltern sind derzeit ohnehin stark belastet. Mit der damit verbundenen Unterstützung der Kita-Träger leisten wir zudem schnell und unbürokratisch – unabhängig von der gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Unterstützung laut Kita-Gesetz – einen weiteren Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Brandenburger Kindertagesbetreuung in Notsituationen.“

Das Jugendministerium hat dazu die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ entworfen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach bisheriger Kalkulation auf bis zu 15 Millionen Euro pro Monat und sollen aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt werden.