Braucht es einen „Windrad-TÜV“?

Datum:

In der heutigen Sitzung des Landtags stellte die Fraktion BVB/Freie Wähler den Antrag mit der Drucksache 07/4458 und dem Titel „Windrad-TÜV: Technische Überprüfung bei Windkraftanlagen einführen“. Als Energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion war es an mir, diese Frage für die SPD zu beantworten.

Als ich diesen Antrag zum ersten Mal gelesen habe, war ich doch zugegebenermaßen etwas verwundert, denn Anlagen- und Bauwerkssicherheit werden in unserem Land doch sehr groß geschrieben. Gibt es bislang keine regelmäßige technische Überwachung von Windenergieanlagen? In Deutschland wird doch jede andere Industrieanlage regelmäßig geprüft. Warum sollte das also bei den circa 30.000 Windrädern in unserem Land anders sein?

Nach einiger Recherche konnte ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Landtag jedoch mitteilen: Selbstverständlich werden auch Windenergieanlagen in Deutschland regelmäßig technisch geprüft.

Von der Genehmigung, über den Bau, die Montage und den anschließenden Betrieb erfolgen wiederkehrende Prüfungen unter strikten Auflagen von geschulten externen Sachverständigen. Auch werden die Anlagen im Rahmen der Wartung regelmäßig auf Materialschäden oder Verschleiß hin untersucht. Eine spezielle Pflicht für den TÜV hier bei jeder Anlage in Zukunft auf gesetzlicher Grundlage tätig zu werden, erschloss sich mir nicht. Deshalb warb ich für die Ablehnung des Antrags, worin mir die anderen Abgeordneten der Regierungskoalitionen folgten.